Mit der Anmeldung bieten Sie der Ponyschule Sauerland – Marlene Sattler (im Folgenden
Ponyschule genannt) den Abschluss des Vertrages verbindlich an und stehen damit für die
Vertragsverpflichtung ein. Der Vertrag kommt mit Annahme oder Anmeldebestätigung vom Veranstalter zustande.
Bitte lesen Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gut durch!
Unsere AGB dienen als Vertragsgrundlage. Mit Anmeldung erkennen Sie diese an!
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Vertragsgrundlage zwischen Marlene Sattler (Ponyschule Sauerland) – nachfolgend Ponyschule genannt – und dem Teilnehmer für die Teilnahme an den Angeboten der Ponyschule.
2. Anmeldung/Zahlung:
Für sämtliche Angebote ist eine Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Die Bezahlung erfolgt im Vorfed per Überweisung
3. Absagen:
Stornierungen sind bis eine Woche vor Beginn kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen oder beim Nichterscheinen des Teilnehmers muss der gesamte Kursbeitrag bezahlt werden, es sei denn, der gebuchte Platz kann neu besetzt werden.
Ein Anspruch auf ein Nachholen des versäumten Kurses besteht nicht.
Für einen geordneten Ablauf verpflichtet sich der Teilnehmer, Verspätungen oder Nichterscheinen auch am Tag der Kursstunde trotz der dann bestehenden Zahlungspflicht kurzfristig zu melden.
Die Ponyschule behält sich vor, Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen, sofern durch dessen Anwesenheit oder Verspätung die anderen Schüler beeinträchtigt oder gestört werden oder in Gefahr geraten könnten. Die Einheit wird in diesem Fall abgerechnet. Dasselbe gilt auch für Störungen innerhalb der Kurszeit.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist
Die Ponyschule ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Kurs ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, welches die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt, oder wenn der Teilnehmer die Kursgebühr zum Stichtag nicht vollständig bezahlt hat. In diesen Fällen behält der Veranstalter trotzdem den vollen Anspruch auf das zu zahlende Entgelt.
Die Ponyschule ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder sonstige Gründe die Durchführung des Kurses unmöglich machen. In diesen Fällen wird die Anzahlung erstattet oder gutgeschrieben.
5. Haftung
Das Betreten des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Betriebsinhaber, Ponyschule und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Sach- und/oder Personenschäden materieller und ideeller Art.
Die Teilnahme an unseren Angeboten und das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr!
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Unfallversicherung für die Teilnehmer abgeschlossen haben. Aus diesem Grund empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden und Ponys und das Reiten ein erhöhtes Risiko in sich trägt, das beim Kontakt mit Pferden, ihrer Pflege sowie bei der Ausübung des Reitsports unbedingt in Kauf genommen werden muss.
Eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung der Ponyschule wird grundsätzlich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenem, tierischem, willkürlichem Verhalten), d.h. auch solche die sonst ggf. auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten.
Die Ponyschule haftet im Rahmen der Reitlehrer-Haftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer unserer Veranstaltungen versichert, Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflicht zu genießen.
Für Schäden, die durch den Reitschüler oder dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Teilnehmer bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Ponyschule sofort zu melden.
Für persönliches Eigentum der Teilnehmer übernimmt die Ponyschule keine Haftung.
Die Eltern sind nicht von ihrer Aufsichtspflicht befreit. Wir beaufsichtigen die Kinder ausschließlich während der Unterrichtseinheiten.
6. Sonstiges
Die Ponyschule macht darauf aufmerksam, dass auf Veranstaltungen und auch während des normalen Schulbetriebes Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können. Mit der Anmeldung zu unseren Angeboten erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass die entstandenen Fotos auf unserer Homepage und/oder anderen Publikationen der Ponyschule veröffentlicht werden dürfen. Selbstverständlich werden keine Namen bekannt gegeben und es werden nur Bilder verwendet, die den Teilnehmer in einem „guten Licht“ zeigen!
Das Betreten der Ausläufe, Stallungen und sonstiger Gebäude ist verboten bzw. nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine befugte Person erlaubt.
Den Anweisungen von Reitpädagogen und anderen Weisungsbefugten ist unbedingt Folge zu leisten.
Leckerlis und anderes Futter bitte nur nach Absprache mit den Betreuern füttern. Erstens brauchen wir die Übersicht, was die Tiere fressen und zweitens sind Pferde schnell futterneidisch, da geht auch gerne mal eine Keilerei auf dem Putzplatz los. Wir nehmen gerne Leckerlis, Karotten und Äpfel als Spende an und verteilen sie mit den Kindern gemeinsam nach der Kurseinheit.
Wir bitten darum, die Ruhezeiten der Pferde zu respektieren und sie außerhalb der Unterrichtszeiten nicht anzufassen.
7. Änderung dieser AGB
Die Ponyschule behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Vertragspartner wird über die geänderten Bedingungen in Kenntnis gesetzt, sofern ihn die Änderungen betreffen.
Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.
8. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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